Startschuss für Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie

Die Bundesregierung hat in einem Konjunkturpaket einen milliardenschweren Betrag für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer vorgesehen. Das gibt einen starken Investitionsimpuls, um eine nachhaltige, schnelle und technologieoffene Transformation der Fahrzeugbranche in Gang zu setzen. Hierfür sind Investitionen in neue Konzepte und Verfahren, neue Produkte, Qualifizierung und Produktionsanlagen notwendig.
Das Förderkonzept greift diese Punkte auf und sieht drei Fördermodule vor:
Die Fördermittel stehen bald im Bundesanzeiger für Fördermittel. Die Informationen zu den Fördermitteln sind somit noch nicht rechtskräftig!


Modul a1 – Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie:

Vorläufige Förderrichtlinie:

Vorläufige Förderrichtlinie  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Gegenstand der Förderung:

Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen
Aufbau von Unternehmenskompetenzen

Empfänger:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie

Zuwendung:

20 % – 50 % Anteil. Maximal 800.000 Euro je Unternehmen

Weitere Informationen zu Modul A1 finden sie auf der Website des BAFA: www.bafa.de/mfz


Modul a2- Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie:

Vorläufige Förderrichtlinie:

Vorläufige Förderrichtlinie VDI Technologiezentrum GmbH

Gegenstand der Förderung:

  • Produktionssystems und deren konsequente Weiterentwicklung
  • integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen
    Empfänger: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Bezügen zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und sonstige Einrichtungen mit FuE-Interesse sein

Zuwendung:

25 % – 80 % Anteil. Maximal 5 Mio.


Modul b – Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien:

Vorläufige Förderrichtlinie:

Vorläufige Förderrichtlinie TÜV Rheinland Consulting GmbH

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den beiden Säulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ des seit dem Jahre 2015 laufenden BMWi Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (nähere Ausführungen sind dem Programm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“3 zu entnehmen).

Empfänger:

Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Deutschland. Ferner sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen , Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen, antragsberechtigt.

Zuwendung:

25 % – 80 % Anteil. Maximal 5 Mio.

Weitere Informationen zu Modul B finden Sie auf der Website www.fahrzeugtechnologien.de


Modul c – Regionale Innovationscluster zur Transformation der Fahrzeugindustrie:

 

Vorläufige Förderrichtlinie:

Vorläufige Förderrichtlinie Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Gegenstand der Förderung:

Kosten / Ausgaben für den Aufbau und Betrieb eines neuen Innovationsclusters. Hierzu gehören Management-, Entwicklungs-, Organisations- und Durchführungsleistungen zur sukzessiven Umsetzung des jeweiligen Clusterkonzeptes.
Bestehende Innovationscluster mit ihren Clusterorganisationen sind in ein komplexes System von Rahmenbedingungen eingebunden, das laufend Veränderungen unterliegt. Management-, Entwicklungs-, Organisations- und Durchführungsleistungen zur Erweiterung bestehender Cluster einschließlich der Umsetzung von Projekten innerhalb bestehender Innovationscluster

Empfänger:

Antrags- und förderberechtigt ist gemäß Art. 27 Abs. 2 AGVO ausschließlich die juristische Person, die das Innovationscluster betreibt (Clusterorganisation). Hierunter fallen Hochschulen, Forschungseinrichtungen3 , Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im Bereich der Fahrzeugindustrie verfügen.

Zuwendung:

Max. 50% Anteil. Max 7,5 Mio. Euro pro Innovationscluster.

Weitere Informationen zu Modul C finden Sie auf der Website https://www.bafa.de

Startschuss für Zukunftsinvestitionen in der Fahrzeugindustrie